ZINSHAUSLEXIKON

Der Verkauf einer Immobilie ist kompliziert und erfordert spezielles Fachwissen.

Beim Immobilienverkauf tauchen Fachbegriffe wie Exposé, Hypothek oder Energieausweis auf.  Dabei ist es notwendig, ein Grundverständnis für die Fachbegriffe zu erlangen. Das ImmoBasti Lexikon dient als Nachschlagewerk und bringt Licht in den Wörterdschungel.

Im ursprünglichen Sinn sind Zinshäuser Mietshäuser mit mehreren Wohneinheiten, die vor 1945 errichtet wurden, langfristig vermietet werden und dadurch einen monatlichen Mietzins erwirtschaften. Aber nicht nur Gründerzeit-Häuser aus dem 19. Jahrhundert, sondern auch jedes andere Haus, in dem Wohnungen vermietet werden, wird heutzutage als Zinshaus bezeichnet. Häuser mit Genossenschaftswohnungen und geförderten Wohnungen zählen allerdings nicht dazu.

Zinshäuser wurden in den meisten Fällen von Privatinvestoren errichtet und waren die Kapitalanlage des wohlhabenden Bürgertums. Auch heute sind noch viele Zinshäuser in Privatbesitz und werden teilweise von einer  Hausverwaltung betreut.

IMMOBILIENLEXIKON

Anbot

Ein Kaufanbot ist eine Willenserklärung des Kaufinteressenten, die erklärt, das Objekt zu einem bestimmten Preis und zu bestimmten Konditionen zu kaufen. Damit es rechtsgültig wird, muss es vom Verkäufer gegengezeichnet werden. Es ist die Voraussetzung für den Kaufvertrag.

Besichtigung

Immobilienverkäufer sollten auf eventuelle Rückfragen der Interessenten bei Besichtigungen gut vorbereitet sein und die notwendigen Unterlagen wie beispielsweise den Grundriss, Lageplan, Zinsliste und Betriebskostenabrechnung zur Hand haben.

Betriebskosten

Die Betriebskosten werden zusätzlich zum Mietzins vom Vermieter bzw. in dessen Vertretung von der Hausverwaltung eingehoben. Es handelt sich um die Kosten die für das ganze Haus anfallen und nicht alleine einzelnen Mietern zugerechnet werden können. Dazu zählt zum Beispiel die Grundsteuer, eine angemessene Versicherung oder die Stromkosten für das Stiegenhaus oder den Keller. Alle Kosten werden im Mietrechtsgesetze (MRG) unter §21 aufgeführt.

Bewertungsmethoden

Das Liegenschaftsbewertungsgesetz kennt nur drei Bewertungsmethoden, die auch in den §4-6 angeführt werden. Das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Die Wahl des Bewertungsverfahren hat der Sachverständige auszuwählen.

Energieausweis

Der Energieausweis veranschaulicht, wie energieeffizient eine Immobilie ist. Der Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE stellt beispielsweise einen Vergleich zwischen der Immobilie und einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand von 2007 her. Ist der fGEE kleiner als 1, so ist das Haus als energetisch besser einzustufen. Je höher der Gesamtenergieeffizienzfaktor ausfällt, umso schlechter ist der Energieverbrauch zu bewerten. Der Energieausweis ist für eine Immobilie verpflichtend.

Ertragswertverfahren

Im Ertragswertverfahren wird berechnet, wie hoch der Ertrag durch bspw. eine Vermietung sein könnte. Der zu erwartende Reinertrag zum angemessenen Zinssatz wird ermittelt und dabei die zu erwartende Nutzungsdauer der Immobilie berücksichtigt.

Exposé

Als Exposé oder Exposee wird in der Immobilienwirtschaft eine Beschreibung einer Immobilie bezeichnet. Dies umfasst meist Lageplan, Fotos und Grunddaten zum Objekt, wie Fläche, Kaufpreis/Miete oder Baujahr und eine kurze Beschreibung des Objektes. Seit 2014 sind Angaben über den Energieverbrauch vorgeschrieben.

Grundbuchauszug

Jede Immobilie besitzt eine Eintragung im Grundbuch. Diese beinhaltet Daten, wie den oder die Eigentümer, Rechte (z.B. Pfandrechte, Grundrechte) und Lasten (z.B. Dienstbarkeiten). Vor allem die Lasten gilt es vor einem Immobilienkauf abzuklären. Das Grundbuch kann in Österreich von jedem Interessenten eingesehen werden.

Hausverwaltung

Die Hausverwaltung kommt hauptsächlich bei Eigentümergemeinschaften (Wohnungseigentumsgesetz §18 ff) bzw. bei Mehrparteienhäusern die einen oder mehrere Eigentümer haben zur Anwendung. Die Hausverwaltung oder kurz Verwaltung ist für die ordentliche (§28 WEG) und die außerordentliche Verwaltung (§29 WEG) zuständig und wird von einem oder mehreren Eigentümern mittels Vollmacht beauftragt und kann in deren Namen handeln (z.B. Verträge mit Professionisten wie mit der Hausreinigung abschließen). Ein einzelner Hauseigentümer muss keine Verwaltung beauftragen, sondern kann auch selbst das Haus verwalten.

Hypothek

Eine Hypothek (das Wort stammt aus dem Griechischen) ist ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf ein Grundstück oder einer Immobilie eingetragen werden kann. Es kann z.B. als Kreditsicherheit für ein Darlehen oder als Sicherung für eine sonstige Forderung dienen.

Kaufvertrag

Mit einem schriftlich verfassten Kaufvertrag wird der Verkauf einer Liegenschaft besiegelt. Sämtliche zuvor im Kaufangebot oder mündlich getroffenen Vereinbarungen werden in den Kaufvertrag aufgenommen und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. In Österreich darf der Kaufvertrag für Immobilien von den Vertragspartnern selbst aufgesetzt werden. Jeder Immobilien-Kaufvertrag muss notarielle beglaubigt werden und wird im Grundbuch veröffentlicht.

Konkursmasse

Laut der österreichischen Konkursordnung ist die Konkursmasse jenes Vermögen, das dem Schuldner bei der Eröffnung des Konkurses gehört bzw. er während dieser Zeit erlangt hat. Es wird dem Schuldner durch Exekution entzogen und einzeln verwertet. Dazu gehören Spareinlagen, Lottogewinne und eben auch Immobilien.

Lage

Gerade bei der Bewertung einer Immobilie ist die Lage ein sehr wichtiger Faktor. Entscheidend für den Kauf und Verkauf einer Immobilie ist, wo sie liegt und was sich in der Umgebung befindet (bspw. öffentliche Verkehrsmittel, Naherholungsgebiete, allgemeine Infrastruktur). Meistens ist die Lage der Immobilie für den Wert ausschlaggebender, als das darauf errichtete Gebäude selbst.

Mietzins

Als Mietzins (Grundmiete) wird das Entgelt das der Mieter für den Gebrauch der Wohnung bezahlt genannt. Dieses Entgelt bleibt beim Vermieter. Zusätzlich hebt der Vermieter aber noch die Betriebskosten, sowie eventuell besondere Aufwendungen und die Umsatzsteuer von 10% bei Wohnen ein. Man spricht dann auch vom Brutto Mietzins.

Reparaturrücklage

Die Reparaturrücklage wird von der Hausverwaltung für Wohnungseigentumsobjekte (Wohnungen) monatlich eingefordert. Jeder Wohnungseigentümer ist laut WEG §31 verpflichtet, Rücklagen für die ausreichende Vorsorge künftiger Instandhaltungen des Hauses zu bilden. Die Höhe richtet sich nach dem Alter und dem Zustand des Hauses.

Verkehrswert

Das Liegenschaftsbewertungsgesetz definiert den Verkehrswert, als jenen Preis, der bei einer Veräußerung der Sache (Haus oder Wohnung) üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Besondere Vorlieben oder andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen werden dabei nicht berücksichtigt. Unter der Voraussetzung das es einen funktionierenden Markt gibt, sollte im Verkaufsfall auch dieser Preis erzielt werden.

Vorkaufsrecht

Eine Person mit Vorkaufsrecht wird informiert, wenn ein Käufer für die mit dem Vorkaufsrecht belastete Immobilie gefunden wurde. Sie hat dann innerhalb einer definierten Frist die Möglichkeit, in den Immobilienkauf einzutreten. Sollte die Person die Immobilie kaufen wollen, bindet sie sich an die verhandelten Konditionen und kauft die Immobilie selbst.