Gemeinsam im eigenen Zuhause alt werden: Das ist der Traum vieler Ehepaare. Die Realität sieht jedoch in vielen Fällen anders aus: Alleine in Wien gehen 46,7 Prozent der Ehen in die Brüche. Bei der Scheidung gibt es dann vieles zu klären und zahlreiche Fragen kommen auf. Eine der wichtigsten ist wohl, wo die Geschiedenen in Zukunft wohnen werden und wie das gemeinsame Haus unter den Eheleuten aufgeteilt werden kann.

Wer bleibt nach der Scheidung im (Zins-) Haus?

Eines steht fest: Zumindest einer der Beteiligten muss sich eine neue Bleibe suchen. Schließlich wollen in den wenigsten Fällen Partner nach der Scheidung weiterhin zusammenwohnen. Somit ist bei einer Scheidung nicht nur die Aufteilung des Hauses ein großes Thema, sondern auch die Entscheidung, wer ausziehen muss.

Das österreichische Gesetz beinhaltet diesbezüglich Regeln, die sicherstellen, dass Ehegatten sowie deren Kinder vor einer Notsituation bewahrt werden. Man prüft deshalb, ob einer der beiden Eheleute auf die Immobilie dringend angewiesen ist. Ein dringliches Wohnrecht liegt beispielsweise dann vor, wenn der andere Ehepartner noch keine Wohnung gefunden hat oder gemeinsame Kinder nicht aus der gewohnten Umgebung gerissen werden sollen.

Bei der Entscheidung, wer das alleinige Wohnrecht im gemeinsamen (Zins-) Haus erhält, spielen aber auch Alter, Gesundheitszustand, bisherige finanzielle Aufwendungen, besondere Umstände des Lebensunterhalts oder die Nähe zum Arbeitsplatz eine wichtige Rolle.

Wie wird das (Zins-) Haus bei einer Scheidung aufgeteilt?

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt grundsätzlich die Gütertrennung. Das bedeutet, dass die ehelichen Gebrauchsgüter, Ersparnisse und Schulden zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden. Im Falle eines Hauses steht damit jedem Partner eine Hälfte zu. Dabei wird berücksichtigt, ob das Haus bereits vor der Ehe im Besitz einer der Eheleute war oder nicht.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie bei einer Scheidung das Problem des gemeinsamen Hauses gelöst werden kann:

  1. Realteilung des (Zins-) Hauses
  2. (Zins-) Haus behalten und vermieten
  3. Auszahlung des Anteils am (Zins-) Haus an den anderen Ehepartner
  4. Verkauf des (Zins-) Hauses
  5. Zwangsversteigerung des (Zins-) Hauses

Realteilung des (Zins-) Hauses

Realteilung bedeutet, dass das (Zins-) Haus in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten umgebaut wird. Nach der Scheidung haben die Ehepartner dann die Möglichkeit, dort weiterhin zu wohnen, an Dritte zu vermieten oder ihren Hausanteil zu verkaufen.

Voraussetzung für diese Lösung ist allerdings, dass das Haus für einen solchen Umbau geeignet ist. Außerdem müssen sich die Ehepartner auch vorstellen können, weiterhin in einem Haus zu wohnen bzw. Mieter oder neue Eigentümer zu akzeptieren. In der Praxis sind diese Voraussetzungen jedoch kaum vorhanden und Realteilungen daher auch sehr selten.

Auszahlung des (Zins-) Hausanteils an Ehepartner

Entsteht eine Einigung zwischen den Eheleuten, dass einer der beiden im gemeinsamen Haus wohnhaft bleibt, muss die andere Person ausgezahlt werden. Die Höhe der Auszahlung wird bei jeder Scheidung individuell berechnet und der Situation angepasst.

Für die Aufteilung des Hauses gilt in Österreich der Grundsatz der Billigkeit. Das bedeutet, die ausgezahlte Summe muss es dem Ausgezogenen ermöglichen, eine neue Eigentumswohnung zu kaufen. Außerdem spielen folgende Faktoren eine erhebliche Rolle:

  •     Wert der Immobilie im gemeinsamen Besitz
  •     Anteil des Hausmiteigentums
  •     Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute
  •     Unterhaltsverpflichtungen der Eigentümer

Da aber in den wenigsten Fällen ein Partner über ausreichend Kapital verfügt und den anderen auszahlen kann, sodass der Anspruch abgegolten ist, wird die Immobilie meistens verkauft.

(Zins-) Haus nach Scheidung behalten und vermieten

Ehepartner können sich auch darauf einigen, das gemeinsame Haus zu behalten und zu vermieten. Diese Option birgt allerdings auch zahlreiche Gefahren. Befindet sich beispielsweise ein Zinshaus als Anlage im gemeinsamen Besitz, so ist vom Vermieten oft abzuraten. Die geschiedenen Eheleute müssten stets gemeinsam als Vermieter auftreten und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Eine Scheidung steht dem häufig im Weg. Der Verkauf der gemeinsamen Immobilie ist solchen Fällen die einfachere und rentablere Lösung.

Verkauf des (Zins-) Hauses bei Scheidung

Gerade bei der Aufteilung eines Hauses, das gemeinsam erbaut wurde, kommen viele Herausforderungen auf alle Beteiligten zu. Die Eigentumsverhältnisse müssen hier besonders gut überprüft werden, da beide Ehepartner Miteigentümer des Hauses sind.

Hohe Anwaltskosten und schwierige Diskussionen bleiben oft nicht erspart, sofern einer der beiden Parteien nach der Scheidung im Haus bleiben möchte. Der Streit um die Immobilie kann schnell zur Armutsfalle werden. Der Verkauf des Hauses hingegen vermeidet Streit und bringt schnell das nötige Geld, um gemeinsame Schulden zu tilgen oder das Haus gerecht aufzuteilen.

Noch komplizierter gestaltet sich die Situation, wenn die Schwiegereltern das Ehepaar beim Hausbau durch Zuwendungen finanzieller Art oder Übertragung eines Grundstücks unterstützt haben. Denn vielfach stellen sich die Schwiegereltern im Falle einer Scheidung die Frage, ob und wie sie die an das Schwiegerkind erbrachte Leistung wieder zurückfordern können. Der vernünftigere Weg ist auch in diesem Fall, das Haus zu verkaufen.

Zwangsversteigerung nach Scheidung

Können Hauskredite nicht beglichen werden oder können sich die Eheleute nicht über die Aufteilung des Hauses einigen, kommt es in vielen Fällen zu einer Zwangsversteigerung. Die sogenannte Teilungsversteigerung kann allerdings ohne Zustimmung des Partners erst dann beantragt werden, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.

Eine Zwangsversteigerung sollte nur als allerletztes Mittel herangezogen werden, da bei dieser Art des Hausverkaufs ein weitaus geringer Erlös erzielt wird als auf dem freien Markt. Mit hohen Verlusten ist in der Regel zu rechnen.

 

Fazit: Verkauf des (Zins-) Hauses ist oft die beste Lösung

Was mit der Immobilie nach einer Scheidung passieren soll, ist ein ebenso komplexer wie auch emotionaler Sachverhalt. In jedem Fall kann vor einer solch großen Entscheidung eine Experten-Beratung sehr hilfreich sein, um Klarheit in diese schwierige Situation zu bringen. Der Verkauf der gemeinsamen Immobilie ist jedoch häufig der einfachste, rentabelste und beste Weg für beide Eheleute. Gerne hilft ImmoBasti bei der Bewertung Ihres Zinshauses.