Privatinsolvenz verbleibt oft als letzter Ausweg, wenn Schulden und andere Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden können. Im Zuge der Corona-Pandemie befürchten nun viele Hausbesitzer, ihre Darlehensraten nicht mehr bezahlen zu können, wenn die Krise noch länger anhält. Was bei Privatinsolvenz mit einem Haus geschieht und welche Möglichkeiten es gibt, um es zu behalten, zeigen wir in diesem kurzen Überblick.  

Was bedeutet Insolvenz?

Insolvenz beschreibt eine Situation, in der ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, dem Gläubiger seine offene Schuld zu bezahlen. In der Schweiz und in Österreich spricht man bei einer Insolvenz auch von “Konkurs”. Ebenso wird teilweise das Wort “Bankrott” in Bezug auf Insolvenz verwendet. Insolvenz wird durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ausgelöst. Während für Privatpersonen lediglich die (drohende) Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund infrage kommt, können juristische Personen (z.B. Unternehmen, Vereine, Stiftungen) auch bei Überschuldung Insolvenz anmelden. Eine Überschuldung ist jedoch nicht immer eindeutig, da sie das Ergebnis diverser ökonomischer Einschätzungen ist. Eine Zahlungsunfähigkeit kann im Gegensatz dazu faktisch festgestellt werden. Die Privatinsolvenz ist jedenfalls keine Seltenheit: Laut Kreditschutzverband (www.ksv.at) wurden in Österreich  im Jahr 2019 9.456 Privatkonkurse eröffnet – 3.398 davon in Wien. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 gabe es 6.921 Fälle in Österreich (2.683 davon in Wien). 

Privatinsolvenz – was passiert mit meinem Haus?

Entsteht eine Zahlungsunfähigkeit als private Person, so wird von Privatinsolvenz bzw. Privatkonkurs gesprochen. Besonders heikel ist die Privatinsolvenz mit Hausbesitz, da auch Immobilien herangezogen werden, um Schuldenfreiheit zu erlangen. 

Was versteht man unter Konkursmasse?

Die Konkursmasse stellt das bei der Eröffnung eines Konkurses vorhandene Vermögen des Zahlungsunfähigen dar. Neben finanziellem Vermögen werden auch Immobilien wie Wohnungen, Häuser und Zinshäuser in die Konkursmasse aufgenommen und verwertet, um die Schulden an Gläubiger zu tilgen. 

Wie wird das Haus bei einer Privatinsolvenz verwertet? 

In vielen Fällen bedeutet Privatinsolvenz die Zwangsversteigerung von Hab und Gut, insbesondere die Versteigerung von Zinshäusern und weiteren Immobilien. Zwangsversteigerungen sind nicht nur sehr langwierig, sondern erzielen in der Regel auch nur einen geringen Verkaufserlös. Um das zu vermeiden, wird häufig der eigenständige Verkauf einer Zwangsversteigerung vorgezogen. 

Der Verkauf des Hauses ist oft der schnellste und einfachste Weg aus den Schulden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit dieser Notsituation umzugehen. Beispielsweise kann der Verkäufer solange in seinem Haus wohnen bleiben, bis ein Käufer gefunden wurde. Manchmal ist währenddessen jedoch eine Art Miete an den Insolvenzverwalter zu bezahlen. Sie dient als Nutzungsentschädigung und ist so lange zu entrichten, bis der Verkauf abgeschlossen wurde – ein schneller Verkauf ist daher wichtig. Eine Alternative dazu ist, den Verkaufspreis um eine langfristige Miete zu reduzieren, wobei der Verkäufer dann als Mieter langfristig in der Immobilie wohnen kann. Es gibt noch eine Vielzahl an Optionen, die  jeweils  zwischen Verkäufer und Käufer verhandelt werden können. Wurde bereits eine Zwangsversteigerung eingeleitet, ist ein freier Verkauf trotzdem noch möglich und – besonders dann – oft auch ratsam. 

Wie kann man bei einer Privatinsolvenz das Haus retten?

Die sogenannte “Freigabe” ist eine Möglichkeit, bei der unverwertbare Immobilien aus der Konkursmasse gelöst werden. Grund dafür ist meist die Tatsache, dass schlecht verwertbare Häuser hohe Kosten zu Lasten des Gläubigers verursachen können. Ist beispielsweise ein Zinshaus mit Schulden belastet, die einen möglichen Verkaufserlös übersteigen, so entscheidet der Insolvenzverwalter über eine Freigabe. Eine Freigabe bedeutet zwar, dass der Schuldner das Gebäude behalten darf, jedoch auch wieder für die Kosten aufkommen muss. Noch tiefer in die Schuldenfalle zu tappen ist hier eine große Gefahr. 

Kann man das Haus dem Ehepartner überschreiben? 

Es ist nicht möglich, das Haus bei Privatinsolvenz dem Ehepartner zu überschreiben. Der Ehepartner kann jedoch die Immobilie aus der Insolvenzmasse herauskaufen. Dafür muss natürlich das nötige Kapital vorhanden sein. 

Fazit: Hausverkauf als schneller Weg aus den Schulden

Eine Privatinsolvenz stellt eine hohe Belastung dar, die sich stark auf Leben, Familie und Zukunft auswirkt. Das gilt vor allem dann, wenn das eigene Heim gefährdet ist. Denn Immobilien wie Zinshäuser oder Eigenheime kommen im Falle einer Insolvenz in die Konkursmasse.  Nur durch eine Freigabe oder den Kauf der Immobilie durch den Partner kann das Haus trotz Privatinsolvenz behalten werden. In vielen Fällen bietet jedoch auch der Verkauf der Immobilie einen schnellen und einfachen Weg aus den Schulden.